Alle Krafträder (auch mit Beiwagen):
Hubraum über 50 ccm
oder
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
über 15 kW
keine Theorieprüfung bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ bei zweijährigem Vorbesitz der
Klasse „A2“
keine Sonderfahrten
nur praktische Prüfung erforderlich
Mindestalter Direkteinstieg: 24
Mindestalter nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“: 20
Mindestalter dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21
Ausbildungsfahrzeug:
als Ausbildungsfahrzeug haben wir eine Honda CBF500 im Einsatz