Alle Krafträder (auch mit Beiwagen):

Ÿ Hubraum über 50 ccm

oder

Ÿ bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge:

Ÿ über 15 kW

 

Ÿ keine Theorieprüfung bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ bei zweijährigem Vorbesitz der

Klasse „A2“

Ÿ keine Sonderfahrten

Ÿ nur praktische Prüfung erforderlich

 

Ÿ Mindestalter Direkteinstieg: 24

Ÿ Mindestalter nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“: 20

Ÿ Mindestalter dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21

Ausbildungsfahrzeug:

als Ausbildungsfahrzeug haben wir eine Honda CBF500 im Einsatz