Gefahren werden darf:
Alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t (außer Kraftfahrzeuge, die nicht in den Klassen „A1“, „A2“ und „A“ vorhanden sind)
Folgende Anhänger dürfen gefahren werden:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
oder
Alle Kombinationen von Zugfahrzeugen und Anhängern, solange die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von 3,5 t nicht überschritten wird.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: L, AM
bF17-Variante
Mindestalter: 17 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Eingeschlossene Klassen: L, AM
Diese Dokumente werden benötigt:
- 1 biometrisches Passbild
- 1 Sehtest, sollte nicht älter als 2 Jahre sein (bekommst du beim Optiker)
- 1 Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Beidseitige Kopie des Personalausweises
- Bei ausländischer Staatsbürgerschaft:
- Ausführliche Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde
- Zusätzlich für bF17:
- Antragsformular bF17 (bekommst du von uns)
- Pro Begleitperson: beidseitige Kopie des Personalausweises und des Führerscheins