alle Kraftfahrzeuge bis 3500 kg (außer Kraftfahrzeuge, die nicht in den Klassen
„A1“,“A2“ und „A“ vorhanden sind)
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
oder
alle Kombinationen von Zugfahrzeug und Anhänger solange die zulässige
Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18
Mindestalter bei Vorbesitz von „BF17“: 17
Ausbildungsfahrzeuge:
zur Ausbildung der Klasse B setzen wir jeweils die neuen Opel Astra ein