Aktuelle Informationen zur Auswirkung des Corona-Virus
Am 28.02.2022 findet keine Anmeldung statt.
Update 24.11.2021
Der Schülerausweis wird lediglich als 3G Nachweis anerkannt, insofern der Schüler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ansonsten kann der Schülerausweis nicht als 3G Nachweis anerkannt werden.
Für den Unterricht (Theorie und Praxis) sowie den Prüfungen müsst ihr einen der folgenden Nachweise vorlegen:
– eines vollständigen Impfnachweises,
– eines Genesen-Nachweises
– eines Antigenschnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder
– eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erlaubt ist.
Bei Schülern mit einem Schulausweis bei denen jetzt Tests in der Schule durchgeführt werden zählt der Schülerausweis / Schulbescheinigung als Testnachweis.